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Unter dem neuen Titel Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen trat zum 1. April 2021 das geänderte Förderprogramm in Kraft.
Wesentliche Änderungen sind
- Antragsberechtigung auch für private Einrichtungen
- Verkleinerung Mindestraumgröße (Regelvolumenstrom von 1.500 m³/h auf 400 m³/h), Absenkung Bagatellgrenze
- Erhöhung Anteilsfinanzierung von 40 % auf 80 % sowie der maximalen Förderung pro RLT-Anlage von 100.000 € auf 200.000 €
- Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 als zusätzliche beihilfebrechtigte Grundlage neben der De-Minimis-Verordnung
- Aufnahme weiterer technischer Optimierungsmaßnahmen, bspw. Einbau von UV-C Technik in vorhandene RLT-Anlagen
- Anschluss notwendiger Nebenräume an eine bestehende RLT-Anlage
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/rlt
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. 12.2021 befristet.