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07.04.2020

BAFA-Förderung für Kombinationen aus Wärmepumpe und Lüftungsgerät auch für Nichtwohngebäude

Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme oder Kälte versorgen.

 

Seit dem 01. Januar 2020 wird der Einbau von Wärmepumpen finanziell gefördert.

Förderfähig sind auch alle Kombinationen aus Wärmepumpe und Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung. Voraussetzung dabei ist, dass eine gemeinsame Regelung beide Systeme steuert.

 

Wenn also RLT-Anlagen mit Wärmepumpe geplant werden, die zur Abwärmenutzung der Abluft in Verbindung mit einer neu installierten förderfähigen Wärmepumpe eingesetzt und über eine gemeinsame Regelung betrieben werden, dann ist die komplette Anlage förderfähig.

 

Für die Errichtung einer Wärmepumpe und die dazugehörigen notwendigen Umfeldmaßnahmen beträgt die Förderung sowohl im Bestand als auch im Neubau 35 % der förderfähigen Kosten. Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Nichtwohngebäuden auf 3,5 Mio. Euro (brutto) begrenzt.

Ersetzt die Wärmepumpe eine Ölheizung im Bestandsbau, kann eine Förderung von bis zu 45 % erreicht werden.

 

Planen Sie aktuell RLT-Anlagen mit Wärmepumpe?

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Förderung durch BAFA.